Das AGEC-Gesetz (Anti-Verschwendung und Kreislaufwirtschaft) und seine Durchführungsverordnung regeln die Verbraucherinformationen bezüglich der Sortierkennzeichnung.
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Das AGEC-Gesetz (Anti-Verschwendung und Kreislaufwirtschaft) und seine Durchführungsverordnung regeln die Verbraucherinformationen bezüglich der Sortierkennzeichnung.
Gesetz Nr. 2020-105 vom 10. Februar 2020 zur Bekämpfung von Verschwendung und zur Kreislaufwirtschaft (Artikel 17).
Dekret Nr. 2021-835 vom 29. Juni 2021 zur Verbraucherinformation über die Sortierregeln für Abfälle aus Produkten, die der erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen.
Quelle: Citeo Startseite | CITEO
Die Plastikflaschen mit ihren Pumpen gehören in die Recyclingtonne.
Die Plastikflaschen und ihre Verschlüsse gehören in die Recyclingtonne.
Die Kunststofftuben und ihre Plastikkappen gehören in die Recyclingtonne.
Die Kunststofftiegel und ihre Kunststoffdeckel gehören in den Recyclingbehälter.
Die Kunststoffdeckel und die Faltschachtel gehören in den Recyclingbehälter.
Die Kunststoffverpackung der Tuchmaske ist in die Wertstofftonne zu geben.
Aluminium-Aerosoldosen und deren Plastikverschlüsse sind in den Wertstoffbehälter zu geben.
Die Plastikverpackung und die Folienabdeckung sind in den Wertstoffbehälter zu geben.
Die Kartonschachtel sowie die Verpackungstüten der Streifen sind in die Wertstofftonne zu geben.
Die Glasflaschen und Pipetten gehören in den Altglascontainer.
Die Plastiktuben und ihre Plastikkappen gehören in den Recyclingbehälter.
